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Nr. 93/2020/23

Nr. 93/2020/23 – Nichtbekanntgabe einer Betreibung an Dritte – Art. 8a Abs. 3 lit. d SchKG.

Schaffhausen · 2021-10-19 · Deutsch SH
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Die Nichtbekanntgabe einer Betreibung an Dritte nach Art. 8a Abs. 3 lit. d SchKG setzt voraus, dass es sich um eine ungerechtfertigte Betreibung handelt (E. 2.1). Begleicht die Schuldnerin eine in Betreibung gesetzte Forderung überwiegend, so dass nur ein verhältnismässig geringer Betrag unbezahlt bleibt, liegt keine ungerechtfertigte Betreibung vor (E. 2.2). OGE 93/2020/23 vom 19. Oktober 2021 Veröffentlichung im Amtsbericht